RA Dr. jur. Christian Halm 06821 9210-98

Für Sie erreichbar:

06821 9210-98

Lassen Sie sich jetzt beraten

  • Home > 
  • Blog > 
  • Detail
  •  > Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2020 in Rheinland-Pfalz

Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2020 in Rheinland-Pfalz

Im Zeitraum vom 02.09.19 bis zum 30.09.19 kann in Rheinland-Pfalz eine Förderung für Rebpflanzungen beantragt werden. 

Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzen können im Zeitraum vom 02.09. bis zum 30.09.19 gestellt werden.

Die Höhe des jeweiligen Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche und der Bewirtschaftungsintensität, sie kann allerdings zwischen 6.000 €/ha und 32.000 €/ha betragen.

Die Mindestfläche für die Beantragung beträgt in Flachlagen 10 a je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen sowie in Handarbeitsmauersteillagen 5 a je Bewirtschaftungseinheit.

Eine Förderung ist dann zu beantragen, wenn die Flächen im Herbst 2019 oder im Frühjahr 2020 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist.

Das gleiche gilt, wenn Flächen zwar derzeit unbestockt sind, auf denen allerdings eine Bestockung mittels Pflanzenrecht aus der sogenannten Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist. 

Im Januar des geplanten Pflanzjahres muss sodann der zweite Teil der Antragstellung erfolgen. Hier dürfen nur die Flächen gemeldet werden, die bereits Teil der ersten Antragstellung im Herbst 2019 waren. 

Die Anmeldung hat bei der Landwirtschaftskammer zu erfolgen.

Bei Fragen zu diesem Thema beraten wir Sie gerne:

Aktuelle Infos zu Urteile und Einschätzungen
finden Sie in unserem Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden!

Agrar-Blog

Agrar-Blog

Wissenswertes und Neuigkeiten aus der Rechtsprechung
Blog
Dr. Christian Halm

Dr. Christian Halm

Ihr Fachanwalt für Agrarrecht ... deutschlandweit!
Lebenslauf
Universität Hohenheim

Universität Hohenheim

Lehrbeauftragter für Agrarrecht
Universität Hohenheim