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Befähigungsnachweis für Landwirte beim Tiertransport

Die Rheinische Bauernzeitung hat sich zu den Voraussetzungen geäußert, unter denen ein Tierhalter Tiertransporte durchführen darf. 
 

Das bloße Halten von Tieren berechtigt nicht dazu, diese auch zu transportieren. 

Die RBZ führt hierzu aus, dass man nach der Tiertransportverordnung für den Transport von Nutztieren für eine Strecke ab 65 km einen Befähigungsnachweis benötige. 
Dies gelte auch für Landwirte.

Grundsätzlich müsse zum Erhalt dieses Befähigungsnachweises ein entsprechender Lehrgang absolviert werden.

Wer nach 2007 einen berufsqualifizierten Abschluss als Land-, Pferde- oder Tierwirt oder ein Hochschulstudium der Landwirtschaft oder Tiermedizin absolviert hat, der müsse laut der Landwirtschaftskammer Niedersachsen jedoch keinen Lehrgang absolvieren. 

Er müsse nur beim zuständigen Veterinäramt sein Abschlusszeugnis vorlegen und bekomme sodann den Befähigungsnachweis ausgehändigt.

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