RA Dr. jur. Christian Halm 06821 9210-98

Für Sie erreichbar:

06821 9210-98

Lassen Sie sich jetzt beraten

  • Home > 
  • Blog > 
  • Detail
  •  >  „Kuhglocken-Streit“

„Kuhglocken-Streit“

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Oberlandesgerichts München vom April 2019 bestätigt, nach dem Nachbarn einer Kuhweide Kuhglockengeläut hinzunehmen haben.

Im zu Grunde liegenden Fall klagte ein Ehepaar, dessen Grundstück benachbart zu einer Kuhweide liegt, gegen die Landwirtin.

Grund war, dass sie sich vom Geläut der Kuhglocken gestört fühlten und verlangten, dass die Landwirtin ihre Kühe ohne Glocken weiden lässt.

Im Zuge des Rechtsstreits schlossen die Parteien im Jahr 2015 vor dem Amtsgericht Miesbach einen Vergleich, nach dem die Kühe nur noch auf dem dem Nachbargrundstück entfernt liegenden, südlichen Teil der Weide grasen dürfen.

Hieran hielt sich die Landwirtin; da die Eheleute sich aber weiterhin gestört fühlten, klagten sie erneut.

Sowohl das Landgericht München ll, als auch das Oberlandesgericht München und nun der Bundesgerichtshof entschieden jedoch, dass der Vergleich einer erneuten gerichtlichen Entscheidung entgegenstehe.

Es handele sich um die gleiche Angelegenheit und der Vergleich habe damals den bestehenden Streit endgültig lösen sollen.

Die Eheleute hätten auch keine konkreten Angaben zu einem erheblichen Lärmpegel machen können, die eine Ausnahme von vorgenanntem Grundsatz rechtfertigt hätten.
 

Bei Fragen zu diesem Thema beraten wir Sie gerne:

Aktuelle Infos zu Urteile und Einschätzungen
finden Sie in unserem Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden!

Agrar-Blog

Agrar-Blog

Wissenswertes und Neuigkeiten aus der Rechtsprechung
Blog
Dr. Christian Halm

Dr. Christian Halm

Ihr Fachanwalt für Agrarrecht ... deutschlandweit!
Lebenslauf
Universität Hohenheim

Universität Hohenheim

Lehrbeauftragter für Agrarrecht
Universität Hohenheim