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Lebensversicherungen günstiger kündigen

Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, wie man Lebensversicherungsverträge in bestimmten Fällen rückabwickeln kann, ohne Verluste zu erleiden.

Hierbei ist auf die Widerrufsbelehrung in Kapitallebens- oder Rentenversicherungen zu achten, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen worden sind.

Diese sind nämlich oft fehlerhaft. Der BGH hat mir Urteil vom Mai 2014 hierzu entschieden, dass das Widerrufsrecht deshalb zeitlich nicht begrenzt ist und die Verträge deshalb auch nach dem in der Belehrung genannten Datum widerrufen werden können.

Fehlerhaft sind danach z. B. Belehrungen, die vorschreiben, dass der Kunde den Widerruf per Brief erklären muss; zutreffend wäre hingegen, dass beispielsweise auch per E-Mail widerrufen werden kann.

Auch muss die Belehrung den Hinweis beinhalten, dass zur Wahrung der Widerrufsfrist die rechtzeitige Absendung der Erklärung genügt.
 

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