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Rattenbefall durch Fachmann bekämpfen lassen

Eigentümer von Grundstücken in Berlin müssen bei einem offiziell festgestellten Rattenbefall ihres Geländes die Tiere durch einen Fachmann bekämpfen lassen.

Eigentümer von Grundstücken in Berlin müssen bei einem offiziell festgestellten Rattenbefall ihres Geländes die Tiere durch einen Fachmann bekämpfen lassen.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Pflicht zur Bekämpfung von Ratten, unabhängig davon ist, wer Schuld den rattenbefall verursacht hat.

Nachdem sich Nachbarn den Rattenbefall dem Gesundheitsamt gemeldet hatten und geschildert hatten, dass die Ratten von einer unbekannten Person mit Futter und Getränken versorgt würden und inzwischen auch in die Dämmung des Nachbargebäudes klettern würden verpflichtete das Bezirksamt die Grundstücks-Eigentümerin nach einer Ortsbesichtigung, die den Rattenbefall bestätigt dazu, innerhalb einer Woche Fachleute gegen die Ratten einzusetzen. Andernfalls wollte das Bezirksamt selbst aktiv werden - auf Kosten der Eigentümerin.

Das Gericht lehnte den Eilantrag ab. Dass die Eigentümerin, keine Ratten gesichtet haben will, spiele keine Rolle, nachdem mehrere Nachbarn den Rattenbefall bestätigt hätten und Rattenlöcher auf dem Grundstück festgestellt worden seien.

Aus der Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergebe sich eine Pflicht der Eigentümerin zur Bekämpfung.

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