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Sind Kosten für Haustiere als „Heilmittel“ von der gesetzlichen Krankenkasse zu erstatten?

Das Sozialgericht Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Kosten für die Anschaffung und Unterhaltung von Haustieren durch die Krankenkasse zu übernehmen ist.

Einer psychisch kranken Frau hatte der Hausarzt empfohlen, sich zur Linderung Ihrer Krankheit einen Hund und eine Katze zuzulegen.


Die Frau beantragte bei ihrer Krankenkasse sodann die Übernahme der Kosten mit der Begründung, die Fürsorge für die Tiere führe zu einer Besserung Ihrer Krankheit. Sie selbst sei finanziell nicht in der Lage, die Tiere zu versorgen. Wen sie sie wieder abgeben müsse, dann verschlechtere sich ihr Gesundheitszustand wieder.


Das Sozialgericht Dortmund hat mit Urteil vom April 2019 entschieden, dass aus dem Umstand, dass sich Haustiere positiv auf die Psyche auswirken können, diese nicht zum Teil der Heilbehandlung würden.
Die Kosten seien rein privat veranlasst und deshalb nicht von der gesetzlichen Krankenkasse zu übernehmen.


Eine Ausnahme hiervon gelte für Blindenhunde, da diese eine Behinderung tatsächlich ausgleichen würden.

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