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Verordnung über verlängerte Jagdzeiten für Schalenwild rechtmäßig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Verordnung über verlängerte Jagdzeiten einem Normenkontrollantrag unterzogen.  
 

Die Regierung von Oberbayern hat eine Verordnung erlassen, nach der zum Zwecke der Sanierung von Schutzwald verlängerte Jagdzeiten für Schalenwild gelten.

Ein Eigenjagdrevierinhaber machte hiergegen geltend, so würde das Schalenwild aus diesen Bereichen vertrieben und würde in der Folge seinen Waldbesitz schädigen.

Der Verwaltungsgerichtshof hat dem Revierinhaber bereits die Antragsbefugnis abgesprochen. Es ginge ihm nicht um eine etwaige Beeinträchtigung durch Wildverbiss, sondern er wolle einen überhöhten Wildbestand erhalten, um seinem eigenen „trophäenorientierten“ Jagdinteresse nachkommen zu können.

Im Übrigen verstoße die Verordnung aber auch weder gegen Naturschutzrecht, noch Wasserrecht oder Tierschutzrecht. 

Der Normenkontrollantrag war damit erfolglos. 

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