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Kükenschreddern bleibt vorerst erlaubt

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einem aktuellen Urteil zur intensiv diskutierten Frage des Kükenschredderns geäußert. 

Mit Urteil vom Juni 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Kükenschreddern, also das Töten männlicher Küken, übergangsweise noch erlaubt bleibt.

Die Praxis bleibe aber legal, solange die Möglichkeiten, eine Geschlechterbestimmung bereits im Ei vorzunehmen, noch nicht ausgereift seien.

Das Bundesverwaltungsgericht betonte hierbei, dass der Tierschutz Staatsschutzziel sei und das Töten männlicher Küken allein aus wirtschaftlichen Gründen daher nicht mehr den aktuellen Wertevorstellungen entspreche.

Dem Leben eines männlichen Kükens werde dadurch, dass es von Vornherein als „nutzlos“ gilt, jeglicher Wert abgesprochen.

Die bisherige Praxis sei aber bisher jahrzehntelang hingenommen worden und deshalb könne von den Betrieben auch keine sofortige Umstellung verlangt werden. Eine Umstellung habe aber dann stattzufinden, sobald die entsprechenden Methoden zur Geschlechterbestimmung im Ei praktikabel seien. 

Laut Bundeslandwirtschaftsministerium werden in Deutschland jährlich rund 45 Millionen männliche Küken geschreddert.

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