RA Dr. jur. Christian Halm 06821 9210-98

Deutschlandweit:

Ihr Fachanwalt für Agrarrecht

RA Dr. jur. Christian Halm

Für Sie erreichbar:

06821 9210-98

Lassen Sie sich jetzt beraten

Lebensversicherungen günstiger kündigen

Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, wie man Lebensversicherungsverträge in bestimmten Fällen rückabwickeln kann, ohne Verluste zu erleiden.

Hierbei ist auf die Widerrufsbelehrung in Kapitallebens- oder Rentenversicherungen zu achten, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen worden sind.

Diese sind nämlich oft fehlerhaft. Der BGH hat mir Urteil vom Mai 2014 hierzu entschieden, dass das Widerrufsrecht deshalb zeitlich nicht begrenzt ist und die Verträge deshalb auch nach dem in der Belehrung genannten Datum widerrufen werden können.

Fehlerhaft sind danach z. B. Belehrungen, die vorschreiben, dass der Kunde den Widerruf per Brief erklären muss; zutreffend wäre hingegen, dass beispielsweise auch per E-Mail widerrufen werden kann.

Auch muss die Belehrung den Hinweis beinhalten, dass zur Wahrung der Widerrufsfrist die rechtzeitige Absendung der Erklärung genügt.
 

Bei Fragen zu diesem Thema beraten wir Sie gerne:

Aktuelle Infos zu Urteile und Einschätzungen
finden Sie in unserem Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden!

Dr. Christian Halm

Dr. Christian Halm

Ihr Fachanwalt für Agrarrecht ... deutschlandweit!
Lebenslauf
Direkt anrufen und kompetent beraten lassen.

06821 9210-98

Direkt anrufen und kompetent beraten lassen.
Kontakt
Universität Hohenheim

Universität Hohenheim

Lehrbeauftragter für Agrarrecht
Universität Hohenheim