RA Dr. jur. Christian Halm 06821 9210-98

Deutschlandweit:

Ihr Fachanwalt für Agrarrecht

RA Dr. jur. Christian Halm

Für Sie erreichbar:

06821 9210-98

Lassen Sie sich jetzt beraten

Wildschadensermittlung im Raps nach der Ernte

Das AG St. Goar hat in einem Urteil vom April 2017 bestätigt, dass es unproblematisch sei, einen Ertragsschaden erst nach der Ernte festzustellen.

Gerade bei dicht- und hochgewachsenen Rapsfeldern seien Schadensflächen vor der Ernte oft nicht erkennbar. 

Der Schadenermittlung liege eine Schätzung zu Grunde, die immer mit gewissen Ungenauigkeiten verbunden sei. 

Bei Fragen zu diesem Thema beraten wir Sie gerne:

Aktuelle Infos zu Urteile und Einschätzungen
finden Sie in unserem Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden!

Dr. Christian Halm

Dr. Christian Halm

Ihr Fachanwalt für Agrarrecht ... deutschlandweit!
Lebenslauf
Direkt anrufen und kompetent beraten lassen.

06821 9210-98

Direkt anrufen und kompetent beraten lassen.
Kontakt
Universität Hohenheim

Universität Hohenheim

Lehrbeauftragter für Agrarrecht
Universität Hohenheim