RA Dr. jur. Christian Halm 06821 9210-98

Für Sie erreichbar:

06821 9210-98

Lassen Sie sich jetzt beraten

  • Home > 
  • Blog > 
  • Detail
  •  > Kükenschreddern bleibt vorerst erlaubt

Kükenschreddern bleibt vorerst erlaubt

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einem aktuellen Urteil zur intensiv diskutierten Frage des Kükenschredderns geäußert. 

Mit Urteil vom Juni 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Kükenschreddern, also das Töten männlicher Küken, übergangsweise noch erlaubt bleibt.

Die Praxis bleibe aber legal, solange die Möglichkeiten, eine Geschlechterbestimmung bereits im Ei vorzunehmen, noch nicht ausgereift seien.

Das Bundesverwaltungsgericht betonte hierbei, dass der Tierschutz Staatsschutzziel sei und das Töten männlicher Küken allein aus wirtschaftlichen Gründen daher nicht mehr den aktuellen Wertevorstellungen entspreche.

Dem Leben eines männlichen Kükens werde dadurch, dass es von Vornherein als „nutzlos“ gilt, jeglicher Wert abgesprochen.

Die bisherige Praxis sei aber bisher jahrzehntelang hingenommen worden und deshalb könne von den Betrieben auch keine sofortige Umstellung verlangt werden. Eine Umstellung habe aber dann stattzufinden, sobald die entsprechenden Methoden zur Geschlechterbestimmung im Ei praktikabel seien. 

Laut Bundeslandwirtschaftsministerium werden in Deutschland jährlich rund 45 Millionen männliche Küken geschreddert.

Bei Fragen zu diesem Thema beraten wir Sie gerne:

Aktuelle Infos zu Urteile und Einschätzungen
finden Sie in unserem Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden!

Agrar-Blog

Agrar-Blog

Wissenswertes und Neuigkeiten aus der Rechtsprechung
Blog
Dr. Christian Halm

Dr. Christian Halm

Ihr Fachanwalt für Agrarrecht ... deutschlandweit!
Lebenslauf
Universität Hohenheim

Universität Hohenheim

Lehrbeauftragter für Agrarrecht
Universität Hohenheim