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Verpflichtungen im Falle eines Notwegerechts

Der BGH hat darüber entschieden, welche Rechte und Pflichten der Eigentümer eines Grundstücks hat, das mit einem Notwegerecht belastet ist.

Wenn ein Notwegerecht über ein Grundstück besteht und der Eigentümer dieses Grundstücks verlangt, dass das Tor vor dem Grundstück nachts abgeschlossen sein soll, so hat der Notwegeberechtigte diesem Verlangen nachzukommen. 

Dies hat der BGH mit Urteil vom Januar 2015 entschieden.

Der Grundstückseigentümer hatte dieses Begehren mit einem nächtlichen Sicherheitsbedürfnis begründet, der Notwegeberechtigte hatte dies mit der Begründung abgelehnt, durch das Verschließen käme Rettungsfahrzeuge nicht zum hinteren Grundstück durch.

Der BGH entschied, dass im vorliegenden Fall das Interesse des Grundstücksinhabers mit dem Tor höher zu bewerten sei als das Interesse des Notwegeberechtigten, da er nur pauschal auf Rettungsfahrzeuge verwiesen hatte.

Der BGH hat aber darauf hingewiesen, dass solche Entscheidungen immer vom Einzelfall und den konkreten Interessen der konkret Beteiligten abhängen würden. 

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