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Fachanwalt für Agrarrecht

Ende 2008 wurde durch die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer mit dem Fachanwalt für Agrarrecht erstmals ein Fachanwalt für eine bestimmte Berufsgruppe eingeführt.

Für landwirtschaftliche Unternehmen bedeutet dies, dass sie künftig in der Lage sind, einen auf ihre Bereiche spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen und sich damit manche "Überraschung" bei Gericht zu ersparen.
RA Dr. Christian Halm gehörte bundesweit zu einem der ersten Fachanwälte für Agrarrecht.

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