RA Dr. jur. Christian Halm 06821 9210-98

Für Sie erreichbar:

06821 9210-98

Lassen Sie sich jetzt beraten

  • Home > 
  • Blog > 
  • Detail
  •  > Unterlassungsansprüche eines Abfallunternehmers wegen unrichtiger Behauptungen eines Landwirtes?

Unterlassungsansprüche eines Abfallunternehmers wegen unrichtiger Behauptungen eines Landwirtes?

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Abfallunternehmer von einem Landwirt verlangte, er solle gewisse Aussagen unterlassen.

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat im September 2018 durch Urteil festgestellt, dass ein Abfallunternehmer keinen Unterlassungsanspruch gegenüber einem Landwirt hat, wenn dieser behauptet, dass der Abfallunternehmer Gülle oder andere Flüssigkeiten ableitet, der Brunnen, aus dem der Landwirt sein Wasser bezieht, verschmutzt ist und der Abfallunternehmer aufgefordert wird, die wahrscheinlich illegalen Ableitungen einzustellen. Ebenso wenig hat der Abfallunternehmer Anspruch auf Ersatz seiner Anwaltskosten, die in dem gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren angefallen sind.

Das Schreiben des Landwirtes stellte weder eine Kreditgefährdung noch einen Eingriff in den eingerichteten ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Für den Unterlassungsanspruch fehlte es an einer Wiederholungsgefahr, nachdem der Landwirt erklärt hat, dass es zu keinen Einleitungen mehr gekommen ist, nachdem der Abfallunternehmer bauliche Maßnahmen durchgeführt hat.

Die Anwaltskosten aus dem gegen den Abfallunternehmer eingeleiteten Strafverfahren könnten nur dann erstattet werden, wenn die Strafanzeige wissentlich unwahr oder leichtfertig erstattet worden ist. Dafür gab es im vorliegenden Fall keinen Anhaltspunkt, da der Strafanzeige Wasserproben und Luftbilder beigefügt waren, auf dem sich die Verschmutzung und die Ableitung von dem Betrieb des Abfallunternehmers ergab.

Bei Fragen zu diesem Thema beraten wir Sie gerne:

Aktuelle Infos zu Urteile und Einschätzungen
finden Sie in unserem Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden!

Agrar-Blog

Agrar-Blog

Wissenswertes und Neuigkeiten aus der Rechtsprechung
Blog
Dr. Christian Halm

Dr. Christian Halm

Ihr Fachanwalt für Agrarrecht ... deutschlandweit!
Lebenslauf
Universität Hohenheim

Universität Hohenheim

Lehrbeauftragter für Agrarrecht
Universität Hohenheim