RA Dr. jur. Christian Halm 06821 9210-98

Erb- und Steuerrecht

Wir beraten Sie gerne u.a. zu folgenden Themen:

  • Gestaltung letztwillige Verfügungen / Testamente / Erbverträge
  • Gestaltung Hofübergabeverträge
  • bei Erbstreitigkeiten um den Hof auch nach der Höfeordnung
  • Auseinandersetzungen in Erbengemeinschaften
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Testamentsvollstreckung
  • Streit mit dem Finanzamt um Anerkennung des landwirtschaftlichen Betriebes (Abgrenzung zur Liebhaberei)
  • Streit mit dem Finanzamt wegen Steuernachforderungen
  • Beratung und Vertretung bei vorbeugenden Selbstanzeigen wegen verschwiegener Einkünfte auch bei Kapitaleinkünften im Ausland (Schweiz, Österreich, Luxemburg usw.) und Strafverteidigung im Steuerstrafverfahren
  • Beratung / Gestaltung auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuer, insbesondere auch bei der Gestaltung der Hofübergabe / Unternehmensnachfolge

Bei rechtlichen Problemen bieten wir ihnen eine kostenlose mündliche Erstberatung an, sofern deutsches Recht anwendbar ist.

Blogbeiträge zu diesem Thema

Rückübertragungsansprüche zwischen Geschwistern

Auch zwischen Geschwistern werden gelegentlich Übergabeverträge mit Pflegevereinbarung geschlossen. Wegen der Pflege ist nach der Rechtsprechung ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis Geschäftsgrundlage solcher Verträge. Ist dieses zerrüttet, kann die Rückabwicklung anstehen.

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Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei landwirtschaftlichen Betrieben

Die Rheinische Bauernzeitung (RBZ) äußert sich zur Überprüfung von landwirtschaftlichen Betrieben durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. 

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Kein Ausgleichsanspruch der Erben bei Tod des Wohnrechtinhabers kurz nach Vertragsschluss

Das OLG Frankfurt am Main hatte darüber zu entscheiden, wie ein Grundstückskaufvertrag auszulegen ist, der ein Wohnrecht des Veräußerers enthält, das dieser wegen Versterbens nicht mehr ausüben kann.

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