RA Dr. jur. Christian Halm 06821 9210-98

Seuchenrecht

Bei einem Seuchenfall ist schnell vieles zu beachten. Werden beispielsweise die Tiere nur auf Empfehlung des Amtsveterinärs gekeult, entfällt der Entschädigungsanspruch gegenüber der Tierseuchenkasse. Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten müssen gerichtsfest dokumentiert werden. Wir begleiten Sie auf diesem schweren Weg.

Bei rechtlichen Problemen bieten wir ihnen eine kostenlose mündliche Erstberatung an, sofern deutsches Recht anwendbar ist.

Dr. Christian Halm

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